Wohnanlagen
Selbstständigkeit und Betreuung nach Bedarf
Seniorenwohnungen zählen wegen ihrer Anbindung an bestehende Alten- und Altenpflegeheime zwar nicht zum typischen „Betreuten Wohnen“, Versorgungsform und Nachfrageklientel sind jedoch vergleichbar.
Der überlassene Wohnraum ist überwiegend seniorengerecht, die Bewohner führen bzw. organisieren ihren Haushalt weitgehend selbstständig nach ihren individuellen Vorstellungen und Bedürfnissen. Eine Grundversorgung ist nicht üblich, in gewissem Umfang und gegen Kostenerstattung können jedoch bestimmte zusätzliche Leistungen und Angebote des Seniorenheimes, dem die Wohnungen angegliedert sind, in Anspruch genommen werden.
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