Grundsicherung für Arbeitsuchende - Arbeitslosengeld II
Menschen können im Laufe ihres Lebens aus den unterschiedlichsten Gründen arbeitslos werden und dabei in die Lage kommen, ihren notwendigen Lebensunterhalt auch aus eigener Kraft nicht mehr bestreiten zu können, sei es z. B. weil Versicherungsleistungen der Agentur für Arbeit der Höhe nach nicht ausreichend sind bzw. nicht ausreichend vorhandenes Einkommen und Vermögen vorhanden ist.
In diesem Fall können Sie sich an unser kommunales Jobcenter wenden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jobcenters unterstützen Sie passgenau bei ihrer Eingliederung in das Erwerbsleben durch vielfältige Leistungen der Arbeitsförderung einschließlich sozialintegrativer Leistungen (z. B. Schuldnerberatung, Suchtberatung). Daneben helfen wir allen Mitbürgerinnen und Mitbürgern und deren Familienmitgliedern, mit denen sie eine sog. Bedarfsgemeinschaft bilden, bei der Sicherung des notwendigen, familiären Lebensunterhalts, solange dies nötig ist.
Bitte beachten Sie: Die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende zur Arbeitsintegration einerseits wie zur Lebensunterhaltssicherung andererseits sind steuerfinanzierte Fürsorgeleistungen. Sie sind keine Versichertenleistungen. Sie werden nur gewährt, wenn Hilfebedürftigkeit besteht – was den Einsatz von Einkommen und Vermögen verlangt - und dabei zumindest eine zugehörige Person erwerbsfähig ist.
Eine Zusammenfassung wichtiger Informationen zum Arbeitslosengeld II (Voraussetzungen und Leistungen, Antragsverfahren, Arbeitsintegration) können Sie im nachfolgenden Abschnitt herunterladen. In diesem Abschnitt "Zum Herunterladen" finden Sie auch sämtliche Antragsformulare.
Zum Herunterladen:
Richtlinien/Rechtshinweise:
Es besteht Fachaufsicht des Landes bei Aufgabenerfüllung des kommunalen Trägers im weisungsabhängigen, übertragenen Wirkungskreis (Art. 2 Abs. 1 AGSG).
Informationen des Freistaates Bayern zum SGB II (auch zu §§ 16a, 22, 23 III (jetzt 24 III) SGB II), gültig auch für den Landkreis Günzburg finden Sie [hier].
Fachliche Hinweise der Bundesagentur für Arbeit finden Sie [hier].
Sozialgesetzbuch (SGB II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende [hier].
Entscheidungssammlung der Sozialgerichtsbarkeit Deutschland zum SGB II [hier].
Links (außerhalb der Landkreisseiten):
Kontakt
Fachbereich 25 - Jobcenter
Landratsamt Günzburg
Ichenhauser Straße 20b
89312 Günzburg
Tel.: 08221/95 510
Fax: 08221/95 555
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Neuantragsteller wenden sich bitte nur an die Beratungsstelle für Sozialleistungen.
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Montag bis Freitag: 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr
Donnerstag: 14.00 Uhr bís 18.00 Uhr
und nach Vereinbarung

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