Soziale Leistungen
Alle Hilfen aus einer Hand - Die Beratungsstelle für Sozialleistungen
Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein, um Arbeitslosengeld II zu erhalten? Wo beantrage ich Wohngeld?
Was ist Sozialhilfe, an wen kann ich mich wenden, welche Leistungen stehen mir zu? Wo erhalte ich als Betroffener eine Schuldnerberatung?
Ab dem 01.02.2012 erhalten sie Antworten auf diese und noch viele weitere Fragen, die sich in sozialen Notsituationen stellen können, in der zentralen Beratungsstelle für Sozialleistungen - BfS.
Kompetente Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner des Landratsamtes beraten Sie dort gerne und helfen Ihnen weiter.
Die Beratungsstelle für Sozialleistungen bietet Ihnen Information, Beratung und Unterstützung bei der Neuantragstellung in folgenden Bereichen:
> Arbeitslosengeld II und Sozialgeld
> Grundsicherung im Alter u. bei Erwerbsminderung
> Wohngeld und Lastenzuschuss
> Bildung und Teilhabe für Kinder und Jugendliche
> Schuldner- und Insolvenzberatung
Sie finden uns ab dem 01.01.2012 im Erdgeschoss der Räumlichkeiten in der Ichenhausener Straße 20b in Günzburg.
Kontakt:
Beratungsstelle für Sozialleistungen
Tel.: 08221/95 – 500
Emailkontakt zu: bfs@landkreis-guenzburg.de
Öffnungszeiten:
Montags bis Freitag: 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Donnerstag: 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
sowie nach vorheriger Terminvereinbarung auch außerhalb der Öffnungszeiten.

Beratungsstelle für Sozialleistungen in der Ichenhausener Str. 20 b (EG) in Günzburg

Ihr direkter Draht zum Familienportal
An der Kapuzinermauer 1
89312 Günzburg
Telefon 08221/95 177
Telefax 08221/95 440
E-Mail: familienportal@landkreis-guenzburg.de


