Vollmachten und Verfügungen
Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung
Jeder kann durch einen Unfall, eine Krankheit oder im Alter in die Lage kommen, dass er selbst nicht mehr handeln und keine Entscheidungen mehr treffen kann. Für diesen Fall können Sie rechtzeitig selbst bestimmen, wer dann für Sie handelt. Erteilen Sie daher frühzeitig, also noch in Zeiten geistiger Frische, eine Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung und legen Sie in einer Patientenverfügung Ihre Wünsche zur medizinischen Behandlung und Versorgung fest.
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