Jugendarbeitsschutz
Schutz von arbeitenden Kindern und Jugendlichen
Das Gesetz zum Schutz der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz) schützt junge Menschen vor Überlastungen im Arbeitsleben: vor Arbeit, die zu früh beginnt, die zu lange dauert, die zu schwer ist, die sie gefährdet oder die für sie ungeeignet ist. Kinderarbeit ist grundsätzlich verboten.
Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Kommunalen Jugendarbeit im Jugendamt beraten Sie bei allen Fragen des Jugendarbeitsschutzgesetzes.
Zum Herunterladen:
Links (außerhalb der Landkreisseiten):
Kontakt
Kommunale Jugendarbeit
Tel.: 08221/95 420
Emailkontakt zu:
Kommunale Jugendarbeit

Freie Mitarbeiter/Träger
Für ambulante Hilfen in Familien werden freie Mitarbeiter/innen gesucht.
Weiterlesen
Ihr direkter Draht zum Familienportal
An der Kapuzinermauer 1
89312 Günzburg
Telefon 08221/95 177
Telefax 08221/95 440
E-Mail: familienportal@landkreis-guenzburg.de

