Unterhaltsregelung
Unterhaltsvorschuss als Hilfe
Wer sein Kind allein erzieht, ist oft in einer schwierigen Lage. Kinderbetreuung, Arbeit und Haushalt müssen alleine bewältigt werden. Die Situation verschärft sich noch, wenn der Kindesunterhalt nicht oder nicht in ausreichender Höhe bezahlt wird. Hier kann die Hilfe des Jugendamtes im Rahmen von Beistandschaft, Beratung in Unterhaltsangelegenheiten oder Unterhaltsvorschuss in Anspruch genommen werden.
Wir beraten und unterstützen alleinerziehende Elternteile bei der Beantragung von Unterhaltsvorschuss für ihre Kinder bis zum 12. Lebensjahr. Wir zeigen auf, unter welchen Voraussetzungen Unterhaltsvorschuss gewährt wird und fordern beim unterhaltspflichtigen Elternteil die Rückzahlung des Unterhaltvorschusses ein.
Weiterführende Infos:
Links (außerhalb der Landkreisseiten):
Kontakt:
Für nähere Auskünfte stehen die Sachbearbeiterinnen zur Verfügung
Frau Stegherr
Tel.:08221/95 852
E-Mail: Frau Stegherr
Frau Walburger
Tel.: 08221/95 853
E-Mail: Frau Walburger
Frau Feuchtmayr
Tel.: 08221/95 867
E-Mail: Frau Feuchtmayr

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