Kindergeld/Kinderzuschlag
Regelungen für die Gewährung von Kindergeld und Kinderzuschlag
Unter welchen Voraussetzungen wird Kindergeld gezahlt? Wie wird der Antrag auf Kindergeld gestellt? Wie erfolgt die Auszahlung? Wie sind Dauer und Höhe des Kindergeldes festgelegt? Wie hoch sind Einkommensgrenze und Grenzbetrag? Welche weiteren Rechte und Pflichten bestehen? Welche Regelungen gelten für behinderte Kinder?
Der Kinderzuschlag ist eine Familienleistung, die Familien im Niedrigeinkommensbereich spürbar entlastet und mit der Kinderarmut von unter 25 Jahre alten Kindern bekämpft werden soll.
Informationen sowie Antragstellung und -bearbeitung für alle Kindergeldansprüche und Kinderzuschlag erfolgt über die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit.
Links (außerhalb der Landkreisseiten):
Kontakt
Koordinierende Kinderschutzstelle
Tel.: 08221/95 866 oder 08282/8824 28
Emailkontakt zu:
Koordinierende Kinderschutzstelle
Schwangerenberatung
Tel.: 08221/95 747 oder -750
Emailkontakt zu:
Schwangerenberatung
Außensprechtag in Krumbach: 08282/8894 27

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