Familienportal Landkreis Günzburg

Kindergeld/Kinderzuschlag

Regelungen für die Gewährung von Kindergeld und Kinderzuschlag

Unter welchen Voraussetzungen wird Kindergeld gezahlt? Wie wird der Antrag auf Kindergeld gestellt? Wie erfolgt die Auszahlung? Wie sind Dauer und Höhe des Kindergeldes festgelegt? Wie hoch sind Einkommensgrenze und Grenzbetrag? Welche weiteren Rechte und Pflichten bestehen? Welche Regelungen gelten für behinderte Kinder?

Der Kinderzuschlag ist eine Familienleistung, die Familien im Niedrigeinkommensbereich spürbar entlastet und mit der Kinderarmut von unter 25 Jahre alten Kindern bekämpft werden soll.

Informationen sowie Antragstellung und -bearbeitung für alle Kindergeldansprüche und Kinderzuschlag erfolgt über die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit.

Kontakt

Koordinierende Kinderschutzstelle
Tel.: 08221/95 866 oder 08282/8824 28
Emailkontakt zu:
Koordinierende Kinderschutzstelle

Schwangerenberatung
Tel.: 08221/95 747 oder -750
Emailkontakt zu:
Schwangerenberatung

Außensprechtag in Krumbach: 08282/8894 27

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Interkultureller Wegweiser

Willkommensgruß für Neugeborene

Offener Treff für Menschen mit Behinderung in Günzburg

Jeden ersten Sonntag im Monat! Weitere Infos hier!

Telefonische Auskunft für familienbezogene Leistungen und Hilfen

Tel.-Nr. 0180/12 33 555

Familienservicestellen - ein neues Informationsangebot der Bayer. Staatsregierung

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Ihr direkter Draht zum Familienportal

An der Kapuzinermauer 1
89312 Günzburg

Telefon 08221/95 177
Telefax 08221/95 440

E-Mail: familienportal@landkreis-guenzburg.de

 

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