Elterngeld und Landeserziehungsgeld
Unterstützung nach der Geburt eines Kindes
Wo beantrage ich Elterngeld? Welche Anträge und Fristen muss ich berücksichtigen? Wie lange kann ich mir eine Elternzeit finanziell erlauben?
Fragen, welche Rechte und Pflichten bestehen beziehungsweise welche Anträge und Fristen beachtet werden müssen, stellen sich allen werdenden Eltern. Damit alle Rechte und finanziellen Zuwendungen sinnvoll genutzt werden können, ist eine gute und frühzeitige Planung nötig.
Rechtliche Grundlagen bietet das Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz). Es bestimmt die daran anschließenden Ansprüche auf Elternzeit und Elterngeld.
Habe ich im Anschluss an das Elterngeld Anspruch auf das Bayerische Landeserziehungsgeld?
Eine Beratung im Einzelfall erhalten Sie sowohl bei der Schwangerenberatungsstelle als auch bei der Koordinierenden Kinderschutzstelle.
Weiterführende Infos:
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Koordinierende Kinderschutzstelle
Tel.: 08221/95 866 oder 08282/8824 28
Emailkontakt zu:
Koordinierende Kinderschutzstelle
Schwangerenberatung
Tel.: 08221/95 747 oder -750
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Schwangerenberatung
Außensprechtag in Krumbach: 08282/8894 27

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