Familienportal Landkreis Günzburg

Elterngeld und Landeserziehungsgeld

Unterstützung nach der Geburt eines Kindes

Wo beantrage ich Elterngeld? Welche Anträge und Fristen muss ich berücksichtigen? Wie lange kann ich mir eine Elternzeit finanziell erlauben?
Fragen, welche Rechte und Pflichten bestehen beziehungsweise welche Anträge und Fristen beachtet werden müssen, stellen sich allen werdenden Eltern. Damit alle Rechte und finanziellen Zuwendungen sinnvoll genutzt werden können, ist eine gute und frühzeitige Planung nötig.

Rechtliche Grundlagen bietet das Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz). Es bestimmt die daran anschließenden Ansprüche auf Elternzeit und Elterngeld.

Habe ich im Anschluss an das Elterngeld Anspruch auf das Bayerische Landeserziehungsgeld?

Eine Beratung im Einzelfall erhalten Sie sowohl bei der Schwangerenberatungsstelle als auch bei der Koordinierenden Kinderschutzstelle.

Weiterführende Infos:

Mutterschutz und Elternzeit

Kontakt

Koordinierende Kinderschutzstelle
Tel.: 08221/95 866 oder 08282/8824 28
Emailkontakt zu:
Koordinierende Kinderschutzstelle

Schwangerenberatung
Tel.: 08221/95 747 oder -750
Emailkontakt zu:
Schwangerenberatung

Außensprechtag in Krumbach: 08282/8894 27

Logo

Interkultureller Wegweiser

Willkommensgruß für Neugeborene

Offener Treff für Menschen mit Behinderung in Günzburg

Jeden ersten Sonntag im Monat! Weitere Infos hier!

Telefonische Auskunft für familienbezogene Leistungen und Hilfen

Tel.-Nr. 0180/12 33 555

Familienservicestellen - ein neues Informationsangebot der Bayer. Staatsregierung

Antworten auf die Frage:
Wer macht was?

Ihr direkter Draht zum Familienportal

An der Kapuzinermauer 1
89312 Günzburg

Telefon 08221/95 177
Telefax 08221/95 440

E-Mail: familienportal@landkreis-guenzburg.de

 

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