Mutterschutz und Elternzeit
Gut und frühzeitig planen
Was ändert sich für mich vor, während und nach dem gesetzlichen Mutterschutz? Wo beantrage ich Elterngeld? Welche Anträge und Fristen muss ich berücksichtigen? Wird mein Arbeitsplatz für mich freigehalten? Ist der Arbeitgeber verpflichtet mir und/oder meinem Partner Elternzeit zu genehmigen? Wie lange kann ich mir eine Elternzeit finanziell erlauben?
Mutterschutz, Elternzeit und Wiedereinstieg in den Beruf machen eine gute und frühzeitige Planung erforderlich. Nur so können alle Rechte und finanziellen Zuwendungen sinnvoll in Anspruch genommen werden.
Rechtliche Grundlagen bieten das Mutterschutzgesetz (Gesetz zum Schutze der erwerbstätigen Mutter) sowie das Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz).
Das Mutterschutzgesetz regelt die Zeit während der Schwangerschaft sowie unmittelbar vor und nach der Entbindung. Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz bestimmt die daran anschließenden Ansprüche auf Elternzeit und Elterngeld.
Eine Beratung im Einzelfall erhalten Sie sowohl bei der Schwangerenberatungsstelle als auch bei der Koordinierenden Kinderschutzstelle.
Weiterführende Infos:
Kontakt
Koordinierende Kinderschutzstelle
Tel.: 08221/95 866 oder 08282/8824 28
Emailkontakt zu:
Koordinierende Kinderschutzstelle
Schwangerenberatung
Tel.: 08221/95 747 oder -750
Emailkontakt zu:
Schwangerenberatung
Außensprechtag in Krumbach: 08282/8894 27

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