Beistandschaft/ Vormundschaft
Das Jugendamt als Beistand und gesetzliche Vertretung
Wenn Eltern sterben, mit der Erziehung ihrer Kinder überfordert sind oder noch minderjährige Mädchen Mutter werden, wird das Jugendamt vom Familiengericht zum Vormund des Kindes bestellt.
Das Jugendamt unterstützt Eltern als Beistand, unterstützt bei der Feststellung der Vaterschaft und bei Fragen zum Kindesunterhalt.
Das Jugendamt als Vormund vertritt und entscheidet für die Minderjährigen. Es unterstützt als gesetzlicher Vertreter bei der Frage des Aufenthaltsortes eines Kindes und seiner Betreuung und Versorgung. Es bietet zudem Unterstützung bei Fragen aus den Bereichen der Gesundheit, Kindergarten, Schule und Berufsausbildung sowie bei Vermögens-und Erbschaftsangelegenheiten.
Informationen zur Unterhaltsregelung finden Sie unter Weiterführende Infos.
Weiterführende Infos:
Kontakt
Schreyer, Helga
Tel.: 08221/95 855
Emailkontakt zu:
Schreyer, Helga
Neidhardt, Peter
Tel.: 08221/95 857
Emailkontakt zu:
Neidhardt, Peter
Gerner-Titz, Brigitte
Tel.: 08221/95 849
Emailkontakt zu:
Gerner-Titz, Brigitte

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