Familienportal Landkreis Günzburg

Beistandschaft/ Vormundschaft

Das Jugendamt als Beistand und gesetzliche Vertretung

Wenn Eltern sterben, mit der Erziehung ihrer Kinder überfordert sind oder noch minderjährige Mädchen Mutter werden, wird das Jugendamt vom Familiengericht zum Vormund des Kindes bestellt.

Das Jugendamt unterstützt Eltern als Beistand, unterstützt bei der Feststellung der Vaterschaft und bei Fragen zum Kindesunterhalt.

Das Jugendamt als Vormund vertritt und entscheidet für die Minderjährigen. Es unterstützt als gesetzlicher Vertreter bei der Frage des Aufenthaltsortes eines Kindes und seiner Betreuung und Versorgung. Es bietet zudem Unterstützung bei Fragen aus den Bereichen der Gesundheit, Kindergarten, Schule und Berufsausbildung sowie bei Vermögens-und Erbschaftsangelegenheiten.

Informationen zur Unterhaltsregelung finden Sie unter Weiterführende Infos.

Weiterführende Infos:

Unterhaltsregelung

Kontakt

Schreyer, Helga
Tel.: 08221/95 855
Emailkontakt zu:
Schreyer, Helga

Neidhardt, Peter
Tel.: 08221/95 857
Emailkontakt zu:
Neidhardt, Peter

Gerner-Titz, Brigitte
Tel.: 08221/95 849
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Gerner-Titz, Brigitte

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